consentieren,
V.;
aus
lat.
cōnsentīre
›mit jm. / etw. übereinstimmen‹
(Georges
).1, 1512/3
›e. S. zustimmen, in etw. einwilligen‹.
Bedeutungsverwandte:
begnaden
bewilligen
mithellen
mitstimmen
vergönnen
verwilligen
Syntagmen:
in etw. c.; günstlich(en) c.
Belegblock:
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
380, 12
(nobd.
, n. 1525
): uns alsdann gunstlich vergönnen, consentirn und begnaden, als das unser der frawen yede [...] ain ausfart tun.
Chron. Augsb.
9, 97, 13
(schwäb.
, zu 1544
/5
): es send auch die burgermaisterwahlen [...] gehalten worden, und hat die gantze gmaind in sie consentieren und bewilligen miessen.
Ebd.
223, 7
: koment etlich zunften [...] zu den Barfußen zusamen, die nicht in die hohen und schweren ungelt consentieren und bewilligen wollten.
Ebd.
151, 12
; Rot
299
.