consentieren,
V.;
aus
lat.
cōnsentīre
›mit jm. / etw. übereinstimmen‹
(
Georges
1, 1512/3
).
›e. S. zustimmen, in etw. einwilligen‹.
Bedeutungsverwandte:
begnaden
 5,
bewilligen
 2,
mithellen
,
mitstimmen
,
vergönnen
,
verwilligen
.
Syntagmen:
in etw. c.; günstlich(en) c.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb.
380, 12
(
nobd.
,
n. 1525
):
uns alsdann gunstlich vergönnen, consentirn und begnaden, als das unser der frawen yede [...] ain ausfart tun.
Chron. Augsb.
9, 97, 13
(
schwäb.
, zu
1544
/
5
):
es send auch die burgermaisterwahlen [...] gehalten worden, und hat die gantze gmaind in sie consentieren und bewilligen miessen.
Ebd.
223, 7
:
koment etlich zunften [...] zu den Barfußen zusamen, die nicht in die hohen und schweren ungelt consentieren und bewilligen wollten.
Ebd.
151, 12
;
Rot
299
.