conclusion,
die
;
lat. Flexion;
aus
lat.
conclūsio
›Einschließung‹
(
Georges
1, 1405
).
1.
›rechtlicher Beschluß‹;
zu
concludieren
 1.
Bedeutungsverwandte:
beschlus
 4.
Wortbildungen:
conclusionschrift
(seit 1555).

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
110, 2
(
Mainz
1555
):
sollen die procuratores [...] in litis contestationibus et conclusionibus sich der wort, die hieunden im dritten theil vom proceß gemelt, gebrauchen.
Köbler, Ref. Wormbs
44, 7
(
Worms
1499
):
so soͤllen [...] die richter in der sach beschliessen, Doch mit vorbehaltung solich Conclusion vnnd Beschlus nachmals vffzuloͤsen.
Ders., Ref. Franckenfort
30, 11
(
Mainz
1509
):
Es moͤgen auch solche brieff dar nach vnnd vor Conclusion / das ist vor beschluß der sachen jngelegt werden.
Rot
297
;
Rwb
7, 1244
.
2.
›Schlußrede‹;
zu
concludieren
 1.

Belegblock:

Wackernell, Adt. Passionssp. Br. III, vor
4598
(
tir.
,
1551
):
Nach dem die Conclusion: | Höret, ir herren all gemain!