commission
(vereinzelt auch:
commis
), die
;–/-en
; auch lat. Flexion;aus
mlat.
commissio
›Auftrag‹
(Niermeyer
).2002, 1, 285
1.
›von einer befugten Person oder Instanz erteilter Auftrag, Anweisung, Genehmigung, Vollmacht‹; mehrfach metonymisch: ›Botschaft, Vorladung‹; ›mit einer Kommission beauftragte Person‹; zu
commitieren
.Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
1
befel
empfelnis
recht
das
) 6; zur Metonymie: befelbrief
2
ladung
machtbrief
machtbote
Syntagmen:
eine c. abschlagen / abstellen / anordnen / aufziehen / begeren / bringen / unterweisen, jm. c. geben; jn. um eine c. anlangen / schicken; königliche / sonderliche c.; aus c
. ›im Auftrag‹, ane c.; inhalt der c
.Wortbildungen:
commissionsbefel
commissionsbrief
compasbrief
commissionsschreiben
commission(s)tag
commission(s)verdienst
Belegblock:
Buch Weinsb.
1, 188, 26
(rib.
, um 1560
): Der furst [...] und min vatter schickten sinen dener [...] mit einer supplication umb ein commission, die appellationsach zu befellen.
Ebd.
3, 18, 24
(1578
): Ich hab aus commission eins raitz [...] die zeugen von disser handlung verhort.
Laufs, Reichskammergo.
94, 25
(Mainz
1555
): Wir ordnen [...] daß die assessoren hinfüro mit sonderlicher commission [...] unbelestiget sein sollen.
Köbler, Ref. Wormbs
38, 17
(Worms
1499
): so soͤllen die Artikel zu bewysen vor dem Richter der sach ingelegt vnd mitsampt den fragstücken in dem Compaß oder Com͂ission brieff beschlossen.
Schlosser, H. v. Sachsenh.
3535
(schwäb.
, 1453
): Er [...] her gefüret ist mit gewalt | On alle recht und comission.
Schulte, Rav. Handelsges.
3, 84, 30
(schwäb.
, 1478
): Doch kument hinder kain gewerb on únsser commission in sunder hindar nútz grosß.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
140, 14
(moobd.
, 1479
): Ob wir auch von yemants, von den ir denselben aufslag genomen habt, umb commission angelangt werden, wellnn wir desselben ewrers schreibens ingedenkch sein.
Mell u. a., Steir. Taid.
46, 42
(m/soobd.
, n. 1590
; Hs. 1. H. 17. Jh.
): Es befint sich auch in berüerten urbar und commission, das sie [...] kain andere einkomen gehabt.
Wopfner, Bauernkr. Tirol
149, 22
(tir.
, 1525
): doch sol dem von Liechtenstain bevolhen werden, innhalt seiner comission execucion ze thŭen.
Buch Weinsb.
1, 217, 30
; Laufs, a. a. O.
61, 12
; 80, 8
; Schlosser, a. a. O.
2390
; Schöpper
97b
; Rot
296
; Rwb
7, 1189/91
; Schulz/Basler
1, 365
; Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 117
.‒
Vgl. ferner s. v. abstellen
4.2.
›im Auftrag einer anderen Person verrichtetes Geschäft‹; zu
commitieren
.Syntagmen:
eine c. abschlagen / aufziehen
.Belegblock:
Barack, Zim. Chron.
4, 97, 21
(schwäb.
, M. 16. Jh.
): grave Wilhelm Wernher schlueg solche commiss mit bösten fuegen ab.
Ebd.
25
: die [...] wolten die commission biss in sommerszeit [...] ufziehen.
Schulz/Basler
1, 365
.