commission
(vereinzelt auch:
commis
),
die
;
–/-en
; auch lat. Flexion;
aus
mlat.
commissio
›Auftrag‹
(
Niermeyer
2002, 1, 285
).
1.
›von einer befugten Person oder Instanz erteilter Auftrag, Anweisung, Genehmigung, Vollmacht‹; mehrfach metonymisch: ›Botschaft, Vorladung‹; ›mit einer Kommission beauftragte Person‹;
zu
commitieren
.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
1
befel
 2,
empfelnis
 3,
recht
(
das
) 6; zur Metonymie:
befelbrief
 2,
2
ladung
 4,
machtbrief
;
machtbote
.
Syntagmen:
eine c. abschlagen / abstellen / anordnen / aufziehen / begeren / bringen / unterweisen, jm. c. geben; jn. um eine c. anlangen / schicken; königliche / sonderliche c.; aus c
. ›im Auftrag‹,
ane c.; inhalt der c
.
Wortbildungen:
commissionsbefel
(a. 1610),
commissionsbrief
(dazu bdv.:
compasbrief
 ),
commissionsschreiben
(a. 1597),
commission(s)tag
(seit 1615),
commission(s)verdienst
(a. 1628).

Belegblock:

Buch Weinsb.
1, 188, 26
(
rib.
,
um 1560
):
Der furst [...] und min vatter schickten sinen dener [...] mit einer supplication umb ein commission, die appellationsach zu befellen.
Ebd.
3, 18, 24
(
1578
):
Ich hab aus commission eins raitz [...] die zeugen von disser handlung verhort.
Laufs, Reichskammergo.
94, 25
(
Mainz
1555
):
Wir ordnen [...] daß die assessoren hinfüro mit sonderlicher commission [...] unbelestiget sein sollen.
Köbler, Ref. Wormbs
38, 17
(
Worms
1499
):
so soͤllen die Artikel zu bewysen vor dem Richter der sach ingelegt vnd mitsampt den fragstücken in dem Compaß oder Com͂ission brieff beschlossen.
Schlosser, H. v. Sachsenh.
3535
(
schwäb.
,
1453
):
Er [...] her gefüret ist mit gewalt | On alle recht und comission.
Schulte, Rav. Handelsges.
3, 84, 30
(
schwäb.
,
1478
):
Doch kument hinder kain gewerb on únsser commission in sunder hindar nútz grosß.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
140, 14
(
moobd.
,
1479
):
Ob wir auch von yemants, von den ir denselben aufslag genomen habt, umb commission angelangt werden, wellnn wir desselben ewrers schreibens ingedenkch sein.
Mell u. a., Steir. Taid.
46, 42
(
m/soobd.
,
n. 1590
; Hs.
1. H. 17. Jh.
):
Es befint sich auch in berüerten urbar und commission, das sie [...] kain andere einkomen gehabt.
Wopfner, Bauernkr. Tirol
149, 22
(
tir.
,
1525
):
doch sol dem von Liechtenstain bevolhen werden, innhalt seiner comission execucion ze thŭen.
Buch Weinsb.
1, 217, 30
;
Laufs, a. a. O.
61, 12
;
80, 8
;
Schlosser, a. a. O.
2390
;
Schöpper
97b
;
Rot
296
;
Rwb
7, 1189/91
;
Schulz/Basler
1, 365
;
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 117
.
Vgl. ferner s. v.
abstellen
 4.
2.
›im Auftrag einer anderen Person verrichtetes Geschäft‹;
zu
commitieren
.
Syntagmen:
eine c. abschlagen / aufziehen
.

Belegblock:

Barack, Zim. Chron.
4, 97, 21
(
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
grave Wilhelm Wernher schlueg solche commiss mit bösten fuegen ab.
Ebd.
25
:
die [...] wolten die commission biss in sommerszeit [...] ufziehen.
Schulz/Basler
1, 365
.