busfertig,
Adj.
›Reue empfindend, zur Buße bereit‹;
zu
1
busse
3.Bedeutungsverwandte:
buswirkig
leidig
reuig
umkerig
büssig
buswertig
Belegblock:
Rosenthal. Bedencken
8, 13
(Köln
1653
): dan das rechte bußfertige vnd geduͤltige Weynen befindet sich in der Catholischen Kirchen vnd nirgent anderst.
Schöpper
65b
(Dortm.
1550
): Leidig rewig bußfertig vmbkerig bußwirckig.
Froning, Alsf. Passionssp.
59
(ohess.
, 1501ff.
): nu woln mer begynnen | disßes spieles und heben an | von dem teufer sancte Johan.
Stambaugh, Milichius. Zaubert.
6, 32
(Frankf./M.
1563
): nach dem die Erkaͤnntniß der Suͤnden die erste staffel ist / zů einem bůßfaͤrtigen leben.
Reu, Süddt. Kat.
1, 719, 13
(Leipzig
1595
): Hat sich aber ein solcher Bußfertiger glaubiger Sünder solcher Absolution zu trösten?
Göpfert, Wb. Katechismus
53
; Dietz, Wb. Luther
1, 366
; Bad. Wb.
1, 383
; Schwäb. Wb.
1, 1558
; Schweiz. Id.
1, 1041
.