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Stand 07.03.2022 11:43
bietpfennig,
der
.
›Vorladegebühr‹;
zu
bieten
(V.) 5,
pfennig
3.
Belegblock:
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
2, 40, 32
(
schwäb.
,
1552
):
darumb soll man dem schulthaißen ain bietpfenning geben.
Schwäb. Wb.
6, 1653
.