bezieg,
der
;-s/–
.›Bezichtigung, Beschuldigung e. P.; Verdacht hinsichtlich eines Sachverhalts‹.
Bedeutungsverwandte:
bezichtigung
Syntagmen:
den b. bringen
; der b. jm. weh tun, am tag liegen
; sich des b. entschuldigen / entschütten / erledigen / erweren, des b. laugenbar / unschuldig sein, des b. halber verargwont sein
; jn. in einem b. mit jm. haben
›jn. eines Verhältnisses mit jm. verdächtigen‹, jm. mit einem b. unrecht beschehen
; b. auf / gegen jn.
; b., als ob [...]
; der lästerliche / schmähliche b
.Belegblock:
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
505, 13
(nobd.
, n. 1525
): Nicht dester minder bin ich des bezigs halber gegen ewer erberkait verargwont.
Barack, Zim. Chron.
1, 345, 12
(schwäb.
, M. 16. Jh.
): do hat Hanns [...] sein hausfraw, [...] in ainem stüble umb unschuldt erstochen, das er sie in ainem bezig gehapt mit seinem raisigen knecht.
Ebd.
359, 4
: solltu wissen, das sie from und alles bezigs unschuldig ist.
Vock, Urk. Hochst. Augsb.
367, 19
(schwäb.
, 1415
): mit dem bezig [...], alß ob er ime hertzogen wider könig Sigmunden ethliche deß stiffts schloß geöffnet habe.
Barack, a. a. O.
1, 344, 3
; Henisch
365
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
85
; Crecelius
1, 141
; Schwäb. Wb.
1, 995
.