bezieg,
der
;
-s/–
.
›Bezichtigung, Beschuldigung e. P.; Verdacht hinsichtlich eines Sachverhalts‹.
Bedeutungsverwandte:
bezichtigung
.
Syntagmen:
den b. bringen
;
der b. jm. weh tun, am tag liegen
;
sich des b. entschuldigen / entschütten / erledigen / erweren, des b. laugenbar / unschuldig sein, des b. halber verargwont sein
;
jn. in einem b. mit jm. haben
›jn. eines Verhältnisses mit jm. verdächtigen‹,
jm. mit einem b. unrecht beschehen
;
b. auf / gegen jn.
;
b., als ob [...]
;
der lästerliche / schmähliche b
.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb.
505, 13
(
nobd.
,
n. 1525
):
Nicht dester minder bin ich des bezigs halber gegen ewer erberkait verargwont.
Barack, Zim. Chron.
1, 345, 12
(
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
do hat Hanns [...] sein hausfraw, [...] in ainem stüble umb unschuldt erstochen, das er sie in ainem bezig gehapt mit seinem raisigen knecht.
Ebd.
359, 4
:
solltu wissen, das sie from und alles bezigs unschuldig ist.
Vock, Urk. Hochst. Augsb.
367, 19
(
schwäb.
,
1415
):
mit dem bezig [...], alß ob er ime hertzogen wider könig Sigmunden ethliche deß stiffts schloß geöffnet habe.
Barack, a. a. O.
1, 344, 3
;
Henisch
365
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
85
;
Crecelius
1, 141
;
Schwäb. Wb.
1, 995
.