bewafnen,
V.
›jn. (auch: sich) mit Waffen versehen, bewaffnen; jn. (auch: sich) / etw. mit etw. ausstatten, versehen‹.
Bedeutungsverwandte:
5
beweren
rüsten
Belegblock:
Grimm, Weisth.
2, 178, 18
(rhfrk.
, 1509
): fragt der schultheiss, wie die vier hofmenner [...] sich als heut bewafenen soll gegen die herrn? Antw. die hofleut sollen bringen lxxxiiij weissweck.
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 197, 19
(Nürnb.
1631
): Durch Christi Todt bewaffne mich, | Jm letzten Gericht.
Heidegger. Mythoscopia
38, 28
(Zürich
1698
): daß die alten Heyden ihre Venus vilfȧltig [...] gemahlet / bald kahl / bald bezopft / bald nackt / bald bewaffnet.
Maaler
66r
(Zürich
1561
): Bewaaffnen / Wol bezügen / Sich mit harnisch vnnd gweer wol rüsten. Obarmare. Die knecht Bewaaffnetend sich wider jre herren.
A. à S. Clara. Glori
29, 17
(Wien
1680
): GEORGIUS [...] hat neben andern glorreichen Thaten / auch mit bewaffneter Hand die Stadt Edessa erobert.
Ebd.
41, 15
: und liesse ohne laͤngern Verzug Georgium auf ein mit scharffer Dolchen bewaffnetes Rad anbinden.
Henisch
359
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
84
; Rwb
2, 254
.