betreffen,
V., unr. abl.;
abgesehen von 1 schwach belegt; s. mit besserer Belegung und semantisch stärker ausdifferenziert:
Schweiz. Id.
14
, 386f.
1.
›jn. / etw. angehen, betreffen, sich auf jn. / etw. beziehen‹.
Bedeutungsverwandte:
angehen
 14,
anlangen
 4,
belangen
(V.) 3,
berüren
 8.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
den fürsten
)
/ etw
. (z. B.
die ehe / messe / tat, das leben, die schulden
)
b.; jn.
(z. B.
den bürger
) /
etw
. (z. B.
den brief, das gericht, die strafe / succession
)
betreffend
, (seltener:)
etw
. (z. B.
das lehen
)
betreffen
jeweils ›hinsichtlich, in Bezug auf etw. (aus dem Handlungkontext Bekanntes)‹.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
1. Mose 41, 11
(
Wittenb.
1545
):
Da treumet vns beiden in einer nacht einem jglichen sein Traum / des deutung jn betraff.
Köbler, Ref. Franckenfort
91, 3
(
Mainz
1509
):
die jngelegten posiciones / souil die meyn eygen that betreffen / war sein / Vnd sovil die ein frembde that betreffen / das jch gleub die war sein.
Küther, UB Frauensee
397, 20
(
thür.
,
1530
):
Die lehen betreffen ist der voigt desselben wie gesetzt zu abbruch seins genedigen fursten von Hessen gar nit gestenndig.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
172, 23
(
thür.
,
1474
):
eynen burger in eyner stat von syn unde synes wybes wegen an eynem unde yre dinstmait des andern teyls betreffinde.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
22, 34
(
omd.
,
1487
):
Was aber dÿe ehe nicht betrift, geht dÿ libe der eldern vor.
Opitz. Poeterey
22, 38
(
Breslau
1624
):
Jhren inhalt betreffendt / saget Horatius.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
206, 10
(
Nürnb.
1548
):
da wir sonst von natur [...] ein liecht oder verstand haben / so vil das eusserliche leben betrifft / zu vrteylen was gut oder boͤß [...] gethan sey.
Henisch
348
(
Augsb.
1616
):
Betreffen / belangen / beruͤhren / angehen / attinere, pertinere [...]. Es betrifft dich nicht / nihil ad te attinet. [...] Betreffend / attinens.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
78, 20
(
mslow. inseldt.
,
1605
):
betreffent die Schulden, die śie ihr bei gemeiner śtatt außstendig.
Anderson u. a., Flugschrr.
12, 2, 12
;
22, 5, 18
;
Küther, a. a. O.
405, 28
;
Grosch u. a., a. a. O.
298, 1
;
Reichmann, a. a. O.
92, 35
;
Rennefahrt, Statut. Saanen
197, 1
;
Qu. Schweiz. Gesch.
1, 79, 6
;
Chron. Augsb.
8, 138, 4
;
Dietz, Wb. Luther
1, 287
.
Vgl. ferner s. v.
abtretung
 4,
administration
 1,
arras
,
aufmerkung
 2,
auslegung
 5,
bäbstlich
 6.
2.
›jn. (z. B. mit einem Faustschlag) treffen‹; ütr.: ›jn. schlagend treffen‹.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist.
3, 649, 7
(
moobd.
,
1569
):
welicher den andern mit der faust schlecht an den kopf oder sunst betrifft, der das thut ist zu wandl 1. fl.
Schweiz. Id.
14, 386
.
3.
›jn. ertappen, erwischen, ergreifen, einholen‹; bei positiver Wertung: ›jm. zuteil werden‹.
Bedeutungsverwandte:
ergreifen
 2; vgl.
betreten
(V.) 4.
Wortbildungen:
betreffer
,
betreffung
(dazu bdv.:
ergreifung
,
erwischung
).

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
74, 965
(
Magdeb.
1608
):
Nun hat mich groͤsser gluͤck betroffen / | Denn ich mein lebelang duͤrfft hoffen.
Henisch
349
(
Augsb.
1616
):
Betroffen werden / ergrieffen / deprehendi. Betreffer / deprehensor, qui deprehendit [...]. Betreffung / ergreiffung / erwischung / deprehensio, subita comprehensio. [...] Auff dieberey / oder in Ehebruch ergriffen / betroffen werden / deprehendi in furto.
Preuss. Wb. (Z)
1, 578
.
4.
›sich auf ein bestimmtes Maß belaufen‹.

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 578
(a. 
1654
);
Schwäb. Wb.
1, 956
.