bestechen,
V., unr. abl.
1.
›etw. durch Einstechen untersuchen, prüfen‹.Belegblock:
Ermisch, Sächs. Bergr.
94, 9
(osächs.
, 1479
): so mag ein schichtmeister wol zwene der gesworn fordern in die grube ader zcech mitzcufarn und den stein zcu bestechen.
Ebd.
170, 25
(1503
): sie [ortter] seinn denn tzuvor aus bevelh des bergkmeisters durch geschworne besichtiget unnd bestochen.
Lehmann, Rezeptb. A
662
(pfälz.
, 1470
): wanne du es nit me / wollest sieden, so tu dann bestechen dar jnn.
Schweiz. Id.
10, 1271
; Schwäb. Wb.
1, 936
.2.
›etw. zusammenstecken, -heften‹.Bedeutungsverwandte:
zusammenheften
Belegblock:
Henisch
331
(Augsb.
1616
): Bestechen / zusamen hefften / configere, compingere.
Maaler
63r
; Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
35
.3.
›etw. mit Mörtel, Tünche bestreichen, verputzen‹.Bedeutungsverwandte:
anstreichen
verstreichen
verwerfen
weisgen
beschmeissen
bestreichen
Wortbildungen:
bestech
bestechung
verpflasterung
bestich
wurf
Belegblock:
Maaler
63r
(Zürich
1561
): Bestaͤchen / Mit pflaster verwerffen oder verstreychen. Trullissare.
Ebd.
447v
: Ein Vberzug gleych wie bestächung oder verpflasterung einer maur.
Henisch
331
; Bad. Wb.
1, 164
; Schweiz. Id.
10, 1271
; Schwäb. Wb.
1, 936
; 941
.4.
›zufrieren, zum Stehen kommen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. bestehen
Belegblock:
Buch Weinsb.
1, 82, 30
(rib.
, um 1560
): 1532 war ein uberaus kalter winter, [...], und der Rhein bestach sich glich oben Emerich.
5.
›jn. durch finanzielle Zuwendungen bestechen; jn. verleiten, zum Wanken bringen‹; möglicherweise hier anschließbar: ›jn. tadeln‹ (Schwäb. Wb. 6, 1626
).Bedeutungsverwandte:
corrumpieren
schmieren
verfälschen
beschmeissen
beschmieren
Wortbildungen
bestechung
gabe
miete
Belegblock:
Peil, Rollenhagen. Froschm.
585, 2501
(Magdeb.
1608
): Wenn wirs Meußkoͤnigs gheyme Raͤthe / | Heimlich koͤnten mit Geld bestechen.
Schwartzenbach
L iiijv
(Frankf.
1564
): Mieth. Gab. Schenck. Miethgab. Bestechung.
Ulner
94
(Frankf.
1577
): Bestechen. Verfaͤlschen / corrumpiren / schmiren / mit Geld vberwinden / versuchen. [...]. Ein from͂er Richter laͤßt sich mit Gelde nit bestechen.
Tittmann, Schausp. 16. Jh. Rebh.
65, 343
(Zwickau
1536
): wenn in ein kleine sünd anficht | und nur besticht, | wird er zerspalten.
Opitz. Poeterey
21, 4
(Breslau
1624
): das sie vngeschewet sich vor feinde aller laster angeben / [...] / damit sie nur andere bestechen moͤgen.
Sachs
15, 545, 4
(Nürnb.
1563
): Bischoff Stephanus an dem endt | Hett ihn zu diser sach angsprochen | Und mit vil geldes ihn bestochen.
Dasypodius
428v
(Straßb.
1536
): beStechung mit gaaben. [...]. beStechen mit mieten / oder gaben.
Maaler
63r
(Zürich
1561
): Gůt zů Bestaͤchen vnd mit gaͤlt ze gwünnen / geytig / der sich selbs vmb gaͤlt hingebe.
Henisch
331
(Augsb.
1616
): Bestechen / schmieren / mit gelt gewinnen. [...]. Es soll sich keiner bestechen lassen.
Maaler
241r
; 328r
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
81
; Schweiz. Id.
10, 1273
.6.
›etw. (eine Fähigkeit) übertreffen, ausstechen‹.Belegblock:
Logau. Abdank.
162, 24
(Liegnitz
1651
): Er war der Roͤmer Feind / und bestach derogestalt Jhre Rhumredigkeit.
7.
sich mit dem kreuze b.
›das Kreuzeszeichen machen‹.Belegblock:
Fischer, Brun v. Schoneb.
12672
(md.
, Hs. um 1400
): wen wir denne amen sprechen | und mit dem cruze uns bestechen.