bestechen,
V., unr. abl.
1.
›etw. durch Einstechen untersuchen, prüfen‹.

Belegblock:

Ermisch, Sächs. Bergr.
94, 9
(
osächs.
,
1479
):
so mag ein schichtmeister wol zwene der gesworn fordern in die grube ader zcech mitzcufarn und den stein zcu bestechen.
Ebd.
170, 25
(
1503
):
sie [ortter] seinn denn tzuvor aus bevelh des bergkmeisters durch geschworne besichtiget unnd bestochen.
Lehmann, Rezeptb. A
662
(
pfälz.
,
1470
):
wanne du es nit me / wollest sieden, so tu dann bestechen dar jnn.
Schweiz. Id.
10, 1271
;
Schwäb. Wb.
1, 936
.
2.
›etw. zusammenstecken, -heften‹.
Bedeutungsverwandte:
zusammenheften
.

Belegblock:

Henisch
331
(
Augsb.
1616
):
Bestechen / zusamen hefften / configere, compingere.
Maaler
63r
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
35
.
3.
›etw. mit Mörtel, Tünche bestreichen, verputzen‹.
Bedeutungsverwandte:
anstreichen
 1,
verstreichen
,
verwerfen
,
weisgen
; vgl.
beschmeissen
 1,
bestreichen
 1.
Wortbildungen:
bestech
›Tünche‹ (a. 1605),
bestechung
1 (dazu bdv.:
verpflasterung
),
bestich
(a. 1616; dazu bdv.:
wurf
).

Belegblock:

Maaler
63r
(
Zürich
1561
):
Bestaͤchen / Mit pflaster verwerffen oder verstreychen. Trullissare.
Ebd.
447v
:
Ein Vberzug gleych wie bestächung oder verpflasterung einer maur.
Henisch
331
;
Bad. Wb.
1, 164
;
Schweiz. Id.
10, 1271
;
Schwäb. Wb.
1, 936
;
941
.
4.
›zufrieren, zum Stehen kommen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
bestehen
 5.

Belegblock:

Buch Weinsb.
1, 82, 30
(
rib.
,
um 1560
):
1532 war ein uberaus kalter winter, [...], und der Rhein bestach sich glich oben Emerich.
5.
›jn. durch finanzielle Zuwendungen bestechen; jn. verleiten, zum Wanken bringen‹; möglicherweise hier anschließbar: ›jn. tadeln‹ (Schwäb. Wb.
6, 1626
).
Bedeutungsverwandte:
corrumpieren
 2,
schmieren
,
verfälschen
; vgl.
beschmeissen
 5,
beschmieren
 3.
Wortbildungen
bestechung
2 (dazu bdv.:
gabe
 2,
miete
 1, mietgabe, schenk).

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
585, 2501
(
Magdeb.
1608
):
Wenn wirs Meußkoͤnigs gheyme Raͤthe / | Heimlich koͤnten mit Geld bestechen.
Schwartzenbach
L iiijv
(
Frankf.
1564
):
Mieth. Gab. Schenck. Miethgab. Bestechung.
Ulner
94
(
Frankf.
1577
):
Bestechen. Verfaͤlschen / corrumpiren / schmiren / mit Geld vberwinden / versuchen. [...]. Ein from͂er Richter laͤßt sich mit Gelde nit bestechen.
Tittmann, Schausp. 16. Jh. Rebh.
65, 343
(
Zwickau
1536
):
wenn in ein kleine sünd anficht | und nur besticht, | wird er zerspalten.
Opitz. Poeterey
21, 4
(
Breslau
1624
):
das sie vngeschewet sich vor feinde aller laster angeben / [...] / damit sie nur andere bestechen moͤgen.
Sachs
15, 545, 4
(
Nürnb.
1563
):
Bischoff Stephanus an dem endt | Hett ihn zu diser sach angsprochen | Und mit vil geldes ihn bestochen.
Dasypodius
428v
(
Straßb.
1536
):
beStechung mit gaaben. [...]. beStechen mit mieten / oder gaben.
Maaler
63r
(
Zürich
1561
):
Gůt zů Bestaͤchen vnd mit gaͤlt ze gwünnen / geytig / der sich selbs vmb gaͤlt hingebe.
Henisch
331
(
Augsb.
1616
):
Bestechen / schmieren / mit gelt gewinnen. [...]. Es soll sich keiner bestechen lassen.
Maaler
241r
;
328r
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
81
;
Schweiz. Id.
10, 1273
.
6.
›etw. (eine Fähigkeit) übertreffen, ausstechen‹.

Belegblock:

Logau. Abdank.
162, 24
(
Liegnitz
1651
):
Er war der Roͤmer Feind / und bestach derogestalt Jhre Rhumredigkeit.
7.
sich mit dem kreuze b.
›das Kreuzeszeichen machen‹.

Belegblock:

Fischer, Brun v. Schoneb.
12672
(
md.
, Hs.
um 1400
):
wen wir denne amen sprechen | und mit dem cruze uns bestechen.