beschlafen,
V., unr. abl.
1.
›schlafen, ruhen; einschlafen‹; daran anschließend tropisch für ›sterben, entschlafen‹.
Bedeutungsverwandte:
entschlafen
(V., unr. abl.) 1,
schlafen
 1; 5.
Syntagmen:
die wacht b
. ›Wache halten‹;
in dem herren b.
;
beschlafener garten
(wohl für den Garten Gethsemani).
Wortbildungen:
beschlaf
(›Schlaf‹; a. 1553).

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
102, 1852
(
Magdeb.
1608
):
Das nam die Magd zum gluͤck in acht / | Die vorn saß / vnd beschliff die wacht.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
78
(
Genf
1636
):
beschlaffen / Dormir, Quiescere.
Henisch
305
(
Augsb.
1616
):
Beschlaffen / auff ein ding schlaffen / vber ein ding entschlaffen / indormire.
Schwäb. Wb.
1, 898
.
2.
›mit jm. schlafen, den Beischlaf mit jm. (in der Regel mit einer Frau) vollziehen‹; sowohl vom außerehelichen, oft in Verbindung mit Hurerei gebrachten, wie vom ehelichen Beischlaf, in 1 Beleg von der Sodomie gesagt; Tendenz zu ›(eine Frau) schwängern‹.
Bedeutungsverwandte:
enteren
 3,
entmägden
,
erkennen
 11,
notzogen
 2,
schänden
 4,
schwächen
,
schwängern
,
verfällen
,
vermischen
; vgl.
beschwächen
 2,
beschwängern
.
Syntagmen:
jn
. (in der Regel eine Frau, z. B.
die amme / braut / dirne / frau / jungfrau / schwester / stiefmutter / tochter, das hürlein / weib
, vereinzelt:
das vieh, den man
)
b., jn. ehelich / unerbarlich b.
;
das heimliche b
. (subst.)
nicht für hurerei rechnen
.
Wortbildungen:
˹
beschlafer
,
beschläfer
˺ 1 ›Beischläfer‹ (dazu bdv.:
dirnenschänder
); 2 ›Päderast‹ (dazu bdv.:
knabenschänder
),
beschläferin
,
beschlafung
.

Belegblock:

Schöpper
23b
(
Dortm.
1550
):
Constuprare. Beschlaffen Schwechen entehren schenden verfellen.
Luther. Hl. Schrifft.
1. Mose 19, 31
(
Wittenb.
1545
):
sprach die Elteste zu der Jüngsten / Vnser Vater ist alt / vnd ist kein man mehr auff erden / der vns beschlaffen müge
[
Mentel
:
in gegon zů
;
Eck
1537:
moͤge zů vns eingan
].
Ebd.
2. Mose 22, 19
:
Wer ein Vieh beschlefft
[
Mentel
:
vnküscht mit
]
/ der sol des tods sterben.
Volkmar
185
(
Danzig
1596
):
ich beschlaffe / vermische mich.
Köbler, Ref. Wormbs
196, 25
(
Worms
1499
):
so ein kindt vnderstanden hette sich zuuermischen oder zubeschlaffen die Stieffmůter.
Neumann, Rothe. Keuschh.
2116
(
thür.
,
1. H. 15. Jh.
):
Lod trang win in siner leide | unnd beslieff sine tochter alle beide.
Thür. Chron.
25r, 21
(
Mühlh.
1599
):
Dieser Pipinus beschlieff ein Weib ausserhalb der Ehe.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
84, 4
(
osächs.
,
1523
/
4
):
dirne, die er vormals beschlafen und hernach zu der eh genomen hat.
Chron. Strassb.
251, 9
(
els.
,
A. 15. Jh.
):
also wart der künig siech und bekünbert, das er die frowe nüt beslief.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel
2, 38, 21
Var. (
Straßb.
1466
):
Wann auch rebecca het zwen sún von einer gemeinsamung
[Var. Z: Augsb. um 1475f. :
eyner beschlaffung
]
ysaacs vnsers vatter.
Ebd.
211, 10
Var.:
den gemein vnkeuschern der mann beyliger
[Var. um 1475
1
f.:
vnd den beschlaffern der knaben
;
Luther
1545:
Knabenschender
]
vnd den pflagern den lugnern vnd den mainaidern.
Maaler
238v
(
Zürich
1561
):
Jungkfraw die noch nitt beschlaaffen ist.
Koller, Ref. Siegmunds
221, 7
(
1440
):
als dick sie pey iren mannen ligent und sie peslaffent.
Chron. Augsb.
7, 234, 24
(
schwäb.
, zu
1550
):
Die nacht ers [huerlein] dreizechenmal beschluef.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 390, 16
(
schwäb.
,
1578
):
daß sye, ehender sye hochzeit halten, einanderen beschlaffen oder schwangern.
Henisch
305
(
Augsb.
1616
):
Beschlaffung / coitus, coitio.
Fischer, Eunuchus d. Terenz
28, 23
(
Ulm
1486
):
Erkennen. Wirt hie genomen für beslaffen.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat.
183, 12
(
oobd.
,
1349
/
50
):
die man, die ir frawen des morgens gegen tag beslâfent, [...], die machent gar saubreu degenkindel.
Klein, Oswald
73, 15
(
oobd.
,
1431
/
2
):
Ich wolt e springen über den fels, | e mich beslieff kain ander man.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron.
214, 10
(
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
daselbs beslieff der von Polhaim die kunigliche prawt, als der fursten gewonhait ist, das ire senndpotten die furstlichen prawt mit ainem gewapten mann, mit dem rechten arm und mit dem rechten fues plos und ain plos swert dazwischen gelegt, beschlafen.
Piirainen, Stadtr. Sillein
71a, 8
(
sslow. inseldt.
,
1378
):
an ammen mag tvͦn eyn man not vnd seynen leip vor wirken ob er sy an iren dank besleffet.
Luther, WA
24, 162, 23
;
24, 519, 19
;
Gille u. a., M. Beheim
192, 5
;
Kurrelmeyer, a. a. O.
3, 174, 21
Var.;
Schmitt, Ordo rerum
284, 13
;
Voc. inc. teut.
s vv
;
Maaler
60v
;
308r
;
Henisch
305
;
Rwb
2, 95
;
Dietz, Wb. Luther
1, 268
;
Schwäb. Wb.
1, 898
;
Schweiz. Id.
9, 111
.
Vgl. ferner s. v.
ausser
(Adj.) 8.
3.
›etw. überschlafen, eine Nacht lang bedenken‹.

Belegblock:

Opel, Spittendorf
23, 36
(
osächs.
,
um 1480
):
das die meister und wir die dinge beschlaffen wolden.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 69, 29
(
Hagenau
1534
):
Wir woͤllen es heynt beschlaffen. Wir woͤllen ein bedencken darauff haben.
Henisch
305
(
Augsb.
1616
):
Vnsern Zorn gegen dem nechsten / sollen wir nicht beschlaffen.
Preuss. Wb. (Z)
1, 550/1
;
Rwb
2, 96
.
4.
›auf etw. schlafen; etw. durch Übernachtung in rechtsgültige Verfügung nehmen‹.
Syntagmen:
das pfand, die säcke b
.

Belegblock:

Henisch
305
(
Augsb.
1616
):
Die zusamen gescharten saͤcken beschlaffen / congestis undique saccis indormire.
Rwb
2, 96
(für die zweite Variante; a. 
1426
).
5.
›jn. zum Schlaf einkleiden‹.

Belegblock:

Gille u. a., M. Beheim
429, 77
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
pringet im [verlaren sun] gar schir | daz aller erst gewande. | gedencket, daz er da mit wert beslafft.