bescheiten,
V.
›(Bruchsteine) nach dem Richtscheit behauen‹.

Belegblock:

Lexer, Tucher. Baumeisterb.
40, 21
(
nürnb.
,
1464
/
75
):
so mag sie ein paumeister woll furderen, [...], und inen geben ie von einem quader Reuhel pergs zu bescheitten und bosset zu hawen drei pfenning.
Schweiz. Id.
8, 1504
.