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Stand 07.03.2022 20:26
bescheinig,
Adj.
›am Tage, bei Licht‹;
zu
bescheinen
(V., unr. abl.) 1.
Belegblock:
Grimm, Weisth.
3, 380, 34
(
hess.
,
1483
):
bi beschiniger sonne.