beschaffen,
part. Adj.;
zu beschaffen
(V.), 2 und 3 gegenüber diesem partiell lexikalisiert.1.
s. beschaffen
(V.) 1.2.
›vorherbestimmt, ohne eigenes Zutun eintretend, unausweichlich‹; vgl.
beschaffen
(V.) 2.Belegblock:
Bergmann, Ambr. Liederb.
197, 1
(Frankf.
1582
): BEschaffens glück ist unversaumpt.
Klein, Oswald
1, 60
(oobd.
, 1421
): wann die zeit bringt glück und ungevell, | und bschaffen ding für war ward nie gewant.
Turmair
4, 865, 22
(moobd.
, 1522
/33
): on meniglichs feind und undertan umbbringen und bluetvergiessen (so kainem recht regirenden herren nie beschaffen ist).
Bergmann, a. a. O.
171, 3
; Henisch
299
.3.
›beschaffen, geartet, gestaltet‹.Syntagmen:
nach beschaffener erfindung
›nach Beschaffenheit des Befundes‹, nach beschaffener sache
›nach Sachlage, nach Lage der Dinge‹.Belegblock:
Rosenthal. Bedencken
37, 11
(Köln
1653
): so seind die Suͤnden der Gerechten beschaffen.
Henisch
299
(Augsb.
1616
): Es sind die sachen in grund der warheit also beschaffen [...]. Jch bin also beschaffen / das ist mein brauch / ich thu jhm nicht anders [...]. Also sind die leut beschaffen / also gehet es zu / des ist der gemaine brauch.
Memminger Chron., Beschr.
6, 3
(Ulm
1660
): Wie die Bevestigung vnd die aussere Werck der Stadt beschaffen.
Bauer u. a. Kunstk. Rud.
212
(oobd.
, 1607
/11
): der dritte [meerstern] aber ist auffgeschnitten, das man sicht, wie er innwendig beschaffen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
491, 22
(m/soobd.
, 1608
): und nach bschaffner erfindung hinnach die gebürliche ambtsverordnung geschehen solle.
Ebd.
492, 20
: [soll] nach beschaffner sachen notwendiger augenschein eingenomben [...] werden.
Ralegh. America
18, 42
; Heidegger. Mythoscopia
47, 13
; Bad. Wb.
1, 155
; Schweiz. Id.
8, 341
.‒
Vgl. ferner s. v. anrichtung
3, aufrichtung
7.