beschaffen,
part. Adj.;
zu
beschaffen
(V.), 2 und 3 gegenüber diesem partiell lexikalisiert.
1.
s.
beschaffen
(V.) 1.
2.
›vorherbestimmt, ohne eigenes Zutun eintretend, unausweichlich‹;
vgl.
beschaffen
(V.) 2.

Belegblock:

Bergmann, Ambr. Liederb.
197, 1
(
Frankf.
1582
):
BEschaffens glück ist unversaumpt.
Klein, Oswald
1, 60
(
oobd.
,
1421
):
wann die zeit bringt glück und ungevell, | und bschaffen ding für war ward nie gewant.
Turmair
4, 865, 22
(
moobd.
,
1522
/
33
):
on meniglichs feind und undertan umbbringen und bluetvergiessen (so kainem recht regirenden herren nie beschaffen ist).
Bergmann, a. a. O.
171, 3
;
Henisch
299
.
3.
›beschaffen, geartet, gestaltet‹.
Syntagmen:
nach beschaffener erfindung
›nach Beschaffenheit des Befundes‹,
nach beschaffener sache
›nach Sachlage, nach Lage der Dinge‹.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
37, 11
(
Köln
1653
):
so seind die Suͤnden der Gerechten beschaffen.
Henisch
299
(
Augsb.
1616
):
Es sind die sachen in grund der warheit also beschaffen [...]. Jch bin also beschaffen / das ist mein brauch / ich thu jhm nicht anders [...]. Also sind die leut beschaffen / also gehet es zu / des ist der gemaine brauch.
Memminger Chron., Beschr.
6, 3
(
Ulm
1660
):
Wie die Bevestigung vnd die aussere Werck der Stadt beschaffen.
Bauer u. a. Kunstk. Rud.
212
(
oobd.
,
1607
/
11
):
der dritte [meerstern] aber ist auffgeschnitten, das man sicht, wie er innwendig beschaffen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
491, 22
(
m/soobd.
,
1608
):
und nach bschaffner erfindung hinnach die gebürliche ambtsverordnung geschehen solle.
Ebd.
492, 20
:
[soll] nach beschaffner sachen notwendiger augenschein eingenomben [...] werden.
Ralegh. America
18, 42
;
Heidegger. Mythoscopia
47, 13
;
Bad. Wb.
1, 155
;
Schweiz. Id.
8, 341
.
Vgl. ferner s. v.
anrichtung
 3,
aufrichtung
 7.