bergsteuer,
die
.1.
›von den Gewerken (an die Obrigkeit?) zu zahlende Steuer, Abgabe für den Betrieb eines Bergwerks‹; offensichtlich aber auch ›Unkosten des Bergwerksbetriebs‹ sowie ›Gewinnanteil der Gewerken‹; laut Rwb
(2, 22) auch ›Zuschuß an Bergherren zur Aufrechterhaltung des Betriebes, Subvention‹.Belegblock:
Löscher, Erzgeb. Bergr.
153, 11
(omd.
, 1554
/1633
): gebühret ihme [Bergmeister] 3 gr, desgleichen auch in steuermachen alß von waßersteuern, stollsteuern, schachtsteuern und bergksteuern.
Ebd.
155, 16
: Zechen, so umb stollen-, wasser-, bergk- oder schachtsteuern erklagt werden von den stolnern.
Ebd.
213, 22
: Wassersteuern werden gemacht durch den bergkmeister und zweene geschworne [...]. Also werden auch die schacht- und bergksteuern gemacht, damit die gewercken nicht zu hoch beschwert werden.
2.
s. 1
berg
10.