bemannen,
V.
›(einen Ort o. ä.) mit Männern besetzen, einnehmen, erobern; jn. überwältigen, sich e. S. erwehren‹; ütr.: ›jn. (eine Frau) verheiraten‹; auch abs.: ›heiraten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
bemännigen
.
Syntagmen:
die behausung / feste, die / schwester / tochter, das lehen / tor b
.;
sich b
. ›heiraten (von der Frau)‹;
sich e. S
. (Gen.)
b
. ›sich e. S. erwehren‹.

Belegblock:

Brinckmeier
1, 330
;
Rwb
1, 1535
;
Haltaus
130
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 521
.