bemannen,
V.
›(einen Ort o. ä.) mit Männern besetzen, einnehmen, erobern; jn. überwältigen, sich e. S. erwehren‹; ütr.: ›jn. (eine Frau) verheiraten‹; auch abs.: ›heiraten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. bemännigen
Syntagmen:
die behausung / feste, die / schwester / tochter, das lehen / tor b
.; sich b
. ›heiraten (von der Frau)‹; sich e. S
. (Gen.) b
. ›sich e. S. erwehren‹.Belegblock:
Brinckmeier
1, 330
; Rwb
1, 1535
; Haltaus
130
; Preuss. Wb. (Z)
1, 521
.