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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 11.03.2022 19:29
bekund,
das
.
›Beglaubigung, Beweisurkunde‹;
vgl.
bekunden
1.
Belegblock:
Chron. Augsb.
5, 107, 29
(
schwäb.
,
1523
/
7
):
derselben sie aber auch kein freiheit oder einicherlai glaubwürdig bekunt fürbracht.