bekund,
das
.
›Beglaubigung, Beweisurkunde‹;
vgl.
bekunden
 1.

Belegblock:

Chron. Augsb.
5, 107, 29
(
schwäb.
,
1523
/
7
):
derselben sie aber auch kein freiheit oder einicherlai glaubwürdig bekunt fürbracht.