beischlaf,
der
.›Beischlaf, Vollzug der Ehe durch körperliche Vereinigung; Geschlechtsverkehr‹.
Zur Sache:
Hwb. dt. Abergl.
s. v. 3, 735-752
Geschlechtsverkehr
.Bedeutungsverwandte:
beischlafung
beiwonung
brautlauf
hochzeit
unkeusche
beilage
beilager
Syntagmen:
den b. halten / tun / volbringen
; jn. zum b. veranlassen, jm. mit dem b. zu willen werden
; früher / unehelicher b
.Belegblock:
Luther. Hl. Schrifft.
Weish. 4, 6
(Wittenb.
1545
): die Kinder / so aus vnehelichem Beyschlaff geborn werden / müssen zeugen von der bosheit wider die Eltern / wenn man sie fraget.
Köbler, Stattr. Fryburg
133, 25
(Basel
1520
): weñ wir von Eelüten reden oder setzen / so woͤllen wir die ihenen verstanden haben / die den kirchgang / byschlaff / vnd bywonũg gethon haben.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
1, 515, 20
(schwäb.
, 1554
/1649
): mit jungen angehenden eheleuten frühem beyschlaf, kuppler und kupplerin, lassen würs bey der in unßerer eheordnung gesezten straff beruehen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 35, 40
(schwäb.
, 1574
): es soll bey straff zehen guldin kain bar […] miteinander hausen oder den beischlaff halten, sie haben dann zuvor den offnen kürchgang vollbracht.
Henisch
263
(Augsb.
1616
): Der ist ein Narr vnd vbertruͤbt / Der seinem Weibe das erleubt / Das sie mit Halsen sey gemein / Auff glauben Beyschlaff / bleib keusch vnd rein / Solche Glauben der Teuffel hat gegruͤnd / Auff Vnkeusch / Ehebruch / stumme Suͤnd.
Schmitt, Ordo rerum
69, 22
; Diefenbach
143a
; Voc. Teut.-Lat.
d ijr
; Henisch
263
; Rwb
1, 1477
; Schweiz. Id.
9, 96
.