beilieger,
der
.
1.
›Beischläfer, männliche Person, die mit einer Frau außerhalb der Ehe oder mit einem anderen Mann sexuelle Kontakte pflegt‹; auch: ›Schlafkamerad‹;
vgl.
beiliegen
 3.
Bedeutungsverwandte:
beschlafer
 1; vgl.
beischläfer
.
Wortbildungen
beiliegerin
(dazu bdv.:
beischläferin
,
concubine
,
hure
,
kamermagd
 2,
kebsweib
).

Belegblock:

Schöpper
71b
 (
Dortm.
1550
):
Concubina. Kebßweib concubin beyschläfferin kuͤchin kammermagt beiligeriñ.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel 
2, 211, 10
(
Straßb.
1466
):
vnd den gemein vnkeuschern der mann beyliger vnd den pflagern den lugnern vnd den mainaidern.
Schade, Sat. u. Pasqu. 
3, 162, 24
(
obd.
1525
):
Hůrenwirt. Was heißt ein concubin? Kůnz. Ein beischläferin oder ein beiligerin.
Maaler
67v
;
Schwäb. Wb.
1, 799
;
Schweiz. Id.
3, 1214
;
Winkler, Flugschr.
1975, 98
.
2.
›Anhänger, Person, die jn. unterstützt‹;
vgl.
beiliegen
 4; 5.

Belegblock:

Koller, Reichsreg. Albr. II.
186, 25
(
1438
/
9
):
so sollen alle kriege, zwitracht und unwille zwischen beiden parteyen, iren undertanen, landen und leuten, helffern, helffershelffern, beiligern […] gantz absein.