beigesessene,
der
;›jm. in unterschiedlicher Funktion Zu-, Beigeordneter; Einheimischer, Ortsansässiger; einheimisch, ortsansässig‹.
Belegblock:
Kaeber u. a., Qu. Blankenb./Deutz
56, 13
(rib.
, 1450
): so en mach gein bygesessen man eynchen burger umb eynche dait zo kampe heyschen.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 56, 19
(schles.
, 1537
): so soll doch gleichwol der bergmeister und geschworne der einheimischen gewerckn alda nit macht haben, imanden ins retardats zu schreiben, es sei denn in beiwesen […] der negsten beigesessenen und auslendischen gewerckn.
Seuffert u. a., Steir. Landtagsakten
2, 196, 30
(m/soobd.
, 1480
): Das auch die Juden kainem nichts leyhen, er hab dann zwen nachpawren oder beygesessen, die in kennen.