beifrage,
die
.›Zusatzfrage, Ergänzungsfrage (in der Folter)‹.
Belegblock:
Kohler u. a., Bamb. Halsger.
65, 9
(Bamb.
1507
): aber ein yeder verstendiger auss dem obgemelten anzeygen wol versteen kan, wie er solliche beyfrage in andern fellen thun soll.
Ders. u. a., Peinl. GO Karls V.
53, 9
.