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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 09.03.2022 17:09
beiding,
das
.
›außerordentliches Gericht, Nebengericht‹.
Belegblock:
Rwb
1, 1461
(
16. Jh.
);
Preuss. Wb. (Z)
1, 488
(a.
1659
).