bei|nuz,
der
;
–/
auch
+ Uml.
›Nebeneinnahme, Emolument‹.
Syntagmen:
den b. niessen / suchen
;
b. jm. zustehen
;
etw. für einen b. einnemen, etw. zu b. nemen
;
b. des vogtes
.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
1, 274, 34
(
schwäb.
,
1515
):
der vorstmaister und vorstknecht eehaftigen sold tut so ich […] järlichen bezal, nämlich […] Sixten vorstknecht zehn guldin, zwölf malter korn und haber, Thoman Kaicheln vorstknecht fünf gulden, zwölf malter korn und haber: der beynutz haben wir nit wissen.
Rwb
1, 1474
;
Haltaus, Liederb. Hätzlerin
164
;
Schwäb. Wb.
1, 806
(a. 
1497ff.
).