bedingnis,
die
.
1.
›vereinbarter Vertragspunkt, Bestimmung‹;
zu
bedingen
 2.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 254, 33
(
schles.
,
1699
):
Wann wir dann die […] durch unsere hofkammer gepflogene behandlung in nachfolgenden clausulen bedingnussen und puncten dergestalten gnädigst placitiret und genemb gehalten.
Rwb
1, 1357
.
2.
›Bedingung, Voraussetzung für etw.; Vorbehalt, Einschränkung‹;
zu
bedingen
 3.
Bedeutungsverwandte:
condition
 3.
Syntagmen:
eine b. eingehen
;
jn. mit einer b. erwälen
;
ausdrükliche / nemliche b
.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb.
422, 28
(
nobd.
,
n. 1525
):
aus vorgemelten ursachen und nemlicher bedingnuss, die uns durch ewer gesandten bewilligt ist.
v. Birken. Erzh. Österreich
85, 37
(
Nürnb.
1668
):
K. Rudolphus habe […] die Stadt Ravenna […] abgetretten: jedoch mit der bedingnis / daß […].
Merk, Stadtr. Neuenb.
134, 35
(
nalem.
,
1671
):
Herr Cristof […] ist […] zue einem burgermeister […] mit nachfolgenden bedingnussen und reservaten erwöhlt worden.
Rwb
1, 1357
;
Schweiz. Id.
13, 586/7
.