bedinglich,
bedingtlich,
Adj.
1.
›leistungspflichtig laut Vertrag‹; vgl.
bedingen
2.Belegblock:
Chron. Augsb.
3, 438, 25
(schwäb.
, o. J.): das er […] im allweg nach gestalt der sach gelt oder gellts wert bedingtlich daraus worden […] ist.
2.
›vertraglich, bedingungsgemäß, unter Bedingungen‹; zu
bedingen
3.Syntagmen:
etw. b. abschlagen / ausnemen / bereden / versprechen / vorbehalten / zulassen, etw. b. von jm. bestehen, jm. etw. b. vorbehalten, sich b. verheiraten, b. protestieren
; bedinglicher anhang / vorbehalt, bedingliche meinung
; mit bedinglichen worten
.Belegblock:
Schwartzenbach
Q iijv
(Frankf.
1564
): Vorbeheltlich. Bedinglich. Hindangesetzt. Außgenommen. Außgeschlossen.
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
422, 14
(nobd.
, n. 1525
): Wir […] haben es auch hievor euch selbs […] lawter und bedinglicher maynung angezaigt, das […].
Haltaus, Liederb. Hätzlerin
112
; Rwb
1, 1356
; Bad. Wb.
1, 134
; Schwäb. Wb.
1, 751
.