bedienen,
V.
1.
›sich e. S. bedienen, etw. gebrauchen, verwenden‹; vgl.
dienen
14.Wortbildungen:
bedienung
Belegblock:
M. Cunitia. Ur. Prop.
168, 7
(Öls
1650
): mit bedienung der 60 bruͤchigen Tabel.
Ebd.
169, 14
: erinnernde / daß in bedienung dieser sinuum versorum ieder sphærischer theil / koͤnne in ebene Flaͤchen gelegt […] werden.
Ebd.
255, 6
: die jenigen so sich im calculo der gemeinen arth bedienen.
Heidegger. Mythoscopia
25, 14
(Zürich
1698
): auch sich keiner andren Sprach bedient.
Memminger Chron. Beschr.
35, 19
(Ulm
1660
): in was vor Kranckheiten […] diese Baͤder nutzlich gebrauchet werden koͤnnen / bedienen sich derselben gleich ohne Vnderschied.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
208, 34
(m/soobd.
, 16.
/17. Jh.
): wan aber ein burgersman will wolfarthen […] und sich mit einem fisch bedienen will, soll es am fleischtäge nicht verbotten sein.
Rwb
1, 1350
.‒
Vgl. ferner s. v. adritura
.2.
›jm. einen Dienst erweisen; jm. mit etw. aufwarten‹; zu
dienen
8.Syntagmen:
jn. / jm. b
.; jm. bedient sein
›jm. behilflich sein‹.Wortbildungen:
bedienung
Belegblock:
Göz. Leichabd.
194, 15
(Jena
1664
): der Wohl⸗Edlen […] MARGARETHEN […] juͤngsten Toͤchterleins auch mit […] betruͤbtem Abschiede bedienen.
Weise. Jugend-Lust
145, 22
(Leipzig
1684
): Es ist eine schlechte Bedienung in fremden Landen.
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
505, 28
(nobd.
, n. 1525
): Als dann sölichs umb ewer erberkait zu bedienen will ich allzeyt […] berait erfunden werden.
v. Birken. Erzh. Österreich
81a, 10
(Nürnb.
1668
): welche dann […] nebenst dem Gluͤckwunsch / ihn mit ansehnlichen Geschenken bedieneten.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
11, 13
(Straßb.
1650
): wo ich nun willens wäre selbiges auch zu sehen, er mir vor anderen darum bedienet sein könte.
Henisch
232
(Augsb.
1616
): Bedienen / dienen / dienst beweisen / placere, gratum facere […]. Kan ich dir bedienen / so will ichs nicht vnterlassen. […]. Bedient / befuͤrderlich / utilis.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
61
(Genf
1636
): So ich dir (bedient) sein kan / will ich keinen fleiß sparen.
Ebd.
60
; Pfälz. Wb.
1, 647
; Schwäb. Wb.
1, 750
.3.
›dienen, in Diensten einer Instanz stehen; (ein Amt) ausüben, verwalten‹; zu
dienen
5; 6.Syntagmen:
den hof / ort / befel, das ampt, die scheffenschaft b
.; bedientes ampt
.Wortbildungen
bedienung
Belegblock:
Henisch
232
(Augsb.
1616
): Jch hab diesen ort 5. Jar bedienet / administraui huius loci officium quinque annos.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
60
(Genf
1636
): Bedienen / in diensten seyn.
Diefenbach
394a
; Rwb
1, 1349, 1352
; Preuss. Wb. (Z)
1, 451
.4.
›etw. mit etw. vergelten‹.Belegblock:
Weise. Jugend-Lust
123, 6
(Leipzig
1684
): die Freundschaft / welche mit ewiger Danckbarkeit soll bedienet werden.