bedienen,
V.
1.
›sich e. S. bedienen, etw. gebrauchen, verwenden‹;
vgl.
dienen
14.
Wortbildungen:
bedienung
1.

Belegblock:

M. Cunitia. Ur. Prop. 
168, 7
(
Öls
1650
):
mit bedienung der 60 bruͤchigen Tabel.
Ebd.
169, 14
:
erinnernde / daß in bedienung dieser sinuum versorum ieder sphærischer theil / koͤnne in ebene Flaͤchen gelegt […] werden.
Ebd.
255, 6
:
die jenigen so sich im calculo der gemeinen arth bedienen.
Heidegger. Mythoscopia 
25, 14
(
Zürich
1698
):
auch sich keiner andren Sprach bedient.
Memminger Chron. Beschr.
35, 19
(
Ulm
1660
):
in was vor Kranckheiten […] diese Baͤder nutzlich gebrauchet werden koͤnnen / bedienen sich derselben gleich ohne Vnderschied.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
208, 34
(
m/soobd.
,
16.
/
17. Jh.
):
wan aber ein burgersman will wolfarthen […] und sich mit einem fisch bedienen will, soll es am fleischtäge nicht verbotten sein.
Rwb
1, 1350
.
Vgl. ferner s. v.
adritura
.
2.
›jm. einen Dienst erweisen; jm. mit etw. aufwarten‹;
zu
dienen
8.
Syntagmen:
jn. / jm. b
.;
jm. bedient sein
›jm. behilflich sein‹.
Wortbildungen:
bedienung
2.

Belegblock:

Göz. Leichabd.
194, 15
(
Jena
1664
):
der Wohl⸗Edlen […] MARGARETHEN […] juͤngsten Toͤchterleins auch mit […] betruͤbtem Abschiede bedienen.
Weise. Jugend-Lust 
145, 22
(
Leipzig
1684
):
Es ist eine schlechte Bedienung in fremden Landen.
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
505, 28
(
nobd.
,
n. 1525
):
Als dann sölichs umb ewer erberkait zu bedienen will ich allzeyt […] berait erfunden werden.
v. Birken. Erzh. Österreich
81a, 10
(
Nürnb.
1668
):
welche dann […] nebenst dem Gluͤckwunsch / ihn mit ansehnlichen Geschenken bedieneten.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
11, 13
(
Straßb.
1650
):
wo ich nun willens wäre selbiges auch zu sehen, er mir vor anderen darum bedienet sein könte.
Henisch
232
(
Augsb.
1616
):
Bedienen / dienen / dienst beweisen / placere, gratum facere […]. Kan ich dir bedienen / so will ichs nicht vnterlassen. […]. Bedient / befuͤrderlich / utilis.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
61
(
Genf
1636
):
So ich dir (bedient) sein kan / will ich keinen fleiß sparen.
Ebd.
60
;
Pfälz. Wb.
1, 647
;
Schwäb. Wb.
1, 750
.
3.
›dienen, in Diensten einer Instanz stehen; (ein Amt) ausüben, verwalten‹;
zu
dienen
5; 6.
Syntagmen:
den hof / ort / befel, das ampt, die scheffenschaft b
.;
bedientes ampt
.
Wortbildungen
bedienung
3 ›Amtsführung‹ (seit 1662) und (metonymisch): ›Arzt‹ (seit 1596).

Belegblock:

Henisch
232
 (
Augsb.
1616
):
Jch hab diesen ort 5. Jar bedienet / administraui huius loci officium quinque annos.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
60
(
Genf
1636
):
Bedienen / in diensten seyn.
Diefenbach
394a
;
Rwb
1, 1349, 1352
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 451
.
4.
›etw. mit etw. vergelten‹.

Belegblock:

Weise. Jugend-Lust 
123, 6
(
Leipzig
1684
):
die Freundschaft / welche mit ewiger Danckbarkeit soll bedienet werden.