bauersman,
bauerman
(letztere Bildung vereinzelt), der
;-s/bauersleute
.›Bauer, landwirtschaftlich Tätiger‹; mit ähnlichen Wertungen wie
bauer
(der
) 1 belegt, ebenso in ähnlicher Unterscheidung vom Bürger sowie vom Adligen; metonymisch: ›Figur, Kleinplastik, einen Bauern darstellend‹.Bedeutungsverwandte:
ackerman
bauer
der
) 1, bauman
dorfman
gauman
landman
meier
Gegensätze:
ritter
herre
Syntagmen:
den b. beschweren / peinigen
; b
. (Subj.) etw. verkaufen, das feld besamen, sich auf pacht befleissen
; ein gut mit einem b. besetzen, an dem b. zornig sein
; elender / einfältiger / unverständiger / gemeiner / fleissiger / frommer / unverdorbener b
.; b. auf dem lande, im dorf
.Belegblock:
Toeppen, Ständetage Preußen
5, 606, 12
(preuß.
, 1517
): ween ein pawersmahn was zu vorkauffen hatt, welchs er auf seinen guttern erbawet, das sall er […] queit zu werden, macht haben.
Helbig, Qu. Wirtsch.
2, 128, 24
(md.
, 1622
): Der Land- oder Bauersmann mit ziemlichen Beschwerden an Jagd vnd Huffen Geldern vnd extraordinari Auflagen beschweret, daher mancher in dem Vermögen nicht ist, seine Felder vollstendigck zu besaamen.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
159, 2
(osächs.
, 1523
/4
): Sintmal das pauerleut hergepet under einander nicht erben, wider geben noch nemen von recht, sunder hergepet erbet niemands, dan die von ritters art sein.
Ebd.
822, 28
: hat Contz […] dieselben guter mit einem pauersman besaczt.
Anderson u. a., Flugschrr.
22, 3, 15
([Erfurt
] 1525
): der bawrßman hat dem Euangelio wee gethan / welches sie es zum schanddeckel gemacht haben yhrer boßheit.
Schade, Sat. u. Pasqu.
1, 167, 455
(o. O. 1587
): Auch thut sich iezt der baursman befleißen | Auf große pracht, gleicht sich eim edelman.
Barack, Zim. Chron.
1, 168, 33
(schwäb.
, M. 16. Jh.
): das thal […] wurt vom gemainen bursman, dem die alten historien nit bewist oder anmuetig, zu diser zeit das Berenthal benent.
Eschenloher. Medicus
63, 15
(Augsb.
1678
): Ein Bawersmañ gelangt wiederumb zu seinem Verstand vnd guter Vernunfft / deren er beraubt gewesen.
Henisch
211
(Augsb.
1616
): Bawrsmans Sohn laß Roͤßlin stahn / es thut dir wol etwas geringers. Dem Bawrsman ist sein garten so nutzlich / als sein gemestes Schwein.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
1741
(oobd.
, 1607
/11
): Ein silberner baursmann.
Winter, Nöst. Weist.
3, 349, 19
(moobd.
, Hs. 1652
): ein lantherr, rittermessiger oder ander ansechlicher vam adel oder pauersman.
A. à S. Clara. Glori
7, 5/6
(Wien
1680
): daß Georgius so viel als terrae cultor, das ist / ein Bauersmann lautet / so weiß ich daß dieser H. Bauersmann forderst den guten Saamen auf den Wiennerischen Grund werffen wird.
Chron. Magdeb.
2, 31, 21
; Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 70, 26
; Helbig, a. a. O.
118, 23
; 4, 63, 12
; Skála, Egerer Urgichtenb.
103, 15
; 131, 2
; Fastnachtsp.
590, 13
; Heydn. maister
35v, 8
; 10
; Eschenloher. a. a. O.
63, 21
; Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 176, 15
; Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
197, 11
; Grossmann, Unrest. Öst. Chron.
85, 8
; Winter, a. a. O.
1, 1020, 26
; Qu. Brassó
4, 287, 40
; Schmitt, Ordo rerum
168, 2
; Voc. inc. teut.
s iijv
; Dasypodius
253r
; Maaler
51v
; 52r
; 316r
; Schwartzenbach
C vr
; Apherdianus
123
; Dietz, Wb. Luther
1, 216
; Rwb
1, 1272
; 1274
; Preuss. Wb. (Z)
1, 434
; Schwäb. Wb.
1, 705
; A. Huber in:
Dückert
, Norm lex. Ebene 1981, 27-28
.‒
Vgl. ferner s. v. ausheissen
.