banstein,
der
.
1.
›Grenzstein‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
almendstein
.

Belegblock:

Schib, Urk. Laufenb.
290, 47/8
(
halem.
,
1586
):
was also gegen der stat innerthalb disen bannsteinen, sol für deren von Lauffenberg bann vnd das was vßerhalb disen ... bannsteinen gegen dem dorff Keisten für deren von Keisten bann [...] erkhandt werden.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
2, 315, 23
(
schwäb.
,
1586
/
91
):
Ain jeder schultheis [...] soll [...] im jahr ain mall die jungen knaben auß dem dorf zu allen zehenden-, zweng- und bannsteinen fieren, damit dieselben in guete gedechtnuß gebracht werden.
Ebd.
299, 28
.
2.
›Stein, den man um den Hals gehängt bekommt und mit dem man durch die Straßen gehen muß‹, eine Schand- bzw. Ehrenstrafe.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
bagstein
.

Belegblock:

Mell u. a., Steir. Taid.
158, 23
(
m/soobd.
,
1. H. 16. Jh.
):
Ob sie [...] an unrödlichen tat erwischt wurde, sol sie offenlich den panstain alle gassen austragen.