banksteher,
banksteuer,
bankstöber,
der
;-s/–
;der etymologische Zusammenhang dieser Wortbildungen wird im
Preuss. Wb.
(Z) nicht behandelt. Am wahrscheinlichsten ist Zuordnung zu Stüber
›Inhaber einer Zunftstube‹
(Dwb
; 10, 4, 190
Lexer
); davon lassen sich 2, 1257
banksteher
und banksteuer
als Volksetymologien ableiten.›Dienender im Hof und Garten der Königsberger Junker und Bürger, Gehilfe der Gerdeleute und Schenken, dem die Bedienung und Beaufsichtigung einer oder mehrerer Bänke zugewiesen war‹.
Preuß.
Belegblock:
Preuss. Wb. (Z)
1, 395
(seit 1544
).