banksteher,
banksteuer,
bankstöber,
der
;
-s/–
;
der etymologische Zusammenhang dieser Wortbildungen wird im
Preuss. Wb.
(Z) nicht behandelt. Am wahrscheinlichsten ist Zuordnung zu
Stüber
›Inhaber einer Zunftstube‹
(
Dwb
10, 4, 190
;
Lexer
2, 1257
); davon lassen sich
banksteher
und
banksteuer
als Volksetymologien ableiten.
›Dienender im Hof und Garten der Königsberger Junker und Bürger, Gehilfe der Gerdeleute und Schenken, dem die Bedienung und Beaufsichtigung einer oder mehrerer Bänke zugewiesen war‹.
Preuß.

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 395
(
seit 1544
).