bandisieren,
V.;
laut
Öst. Wb.
französisierende Ableitung aus 2, 204
ital.
bandire
›bannen‹
, das seinerseits auf germ.
*bann-
›Bann‹
zurückgeht.›jn. verbannen, des Landes verweisen‹.
Bedeutungsverwandte:
ausschaffen
urlauben
verbannen
vertreiben
ausweisen
Belegblock:
Haszler, Kiechels Reisen
142, 32
(schwäb.
, n. 1589
): aldo süch vül volckh aufhölt, düe so an andern orthen pandisiert, das landt verwisen oder sonsten schulden halber flüehen müessen.
Starzer, Qu. Wien
1, 5, 5596, 9
(moobd.
, 1592
): personen, welche anderer landt und orten irer verprechen halber ausgeschafft, vertrieben und bandisiert worden.
Rwb
1, 1181
; Öst. Wb.
2, 204
.