bandisieren,
V.;
laut
Öst. Wb.
2, 204
französisierende Ableitung aus
ital.
bandire
›bannen‹
, das seinerseits auf
germ.
*
bann-
›Bann‹
zurückgeht.
›jn. verbannen, des Landes verweisen‹.
Bedeutungsverwandte:
ausschaffen
 1,
urlauben
,
verbannen
,
vertreiben
; vgl.
ausweisen
 1.

Belegblock:

Haszler, Kiechels Reisen
142, 32
(
schwäb.
,
n. 1589
):
aldo süch vül volckh aufhölt, düe so an andern orthen pandisiert, das landt verwisen oder sonsten schulden halber flüehen müessen.
Starzer, Qu. Wien
1, 5, 5596, 9
(
moobd.
,
1592
):
personen, welche anderer landt und orten irer verprechen halber ausgeschafft, vertrieben und bandisiert worden.
Rwb
1, 1181
;
Öst. Wb.
2, 204
.