badpfennig,
der
.
›Abgabe, Gebühr, die der Badhalter zu entrichten hatte‹;
zu
bad
 1,
pfenning
 2.

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier
113, 34
(
mosfrk.
,
1593
/
4
):
Forters solle er auch alle wochen den badpfenning von dem bäder einnehmen.