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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 13.08.2025 12:38
badgericht,
das
;
-s/–
.
›Rechtsinstitut, das über die Einhaltung der Badeordnung wacht‹;
zu
bad
1,
gericht
I, 4.
Syntagmen:
das b. erwälen
;
erkantnis des b.
Belegblock:
Rwb
1, 1167
(a.
1613
).