bachordnung,
die
.›Bachordnung‹;
zu
bach
1, ordnung
10.Syntagmen:
eine b. aufrichten / verfassen / verneuern, eine b. für sich nemen
; übertreter der b.
Belegblock:
Kollnig, Weist. Schriesh.
102, 42
(rhfrk.
, 1535
): die bachmeister ihnen selbst darüber ein register machen, alle übertretter dießer bachordnung darein zeichnen.
Ebd.
108, 8
(1579
): daß wir [...] vorberürte bachordnung fur uns genommen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 809, 19
; Rwb
1, 1161
.