bachküche,
die
.›herrschafts- oder gemeindeeigener Backofen, öffentliche Backstätte‹;
zu
bachen
(V.) 5, küche
.Bedeutungsverwandte:
vgl. bachhaus
Belegblock:
Schwarz, Awürt. Lagerb.
1, 90, 25
(schwäb.
, 1523
): Zins aus der Bachküche 6 Pf. h.
Und sollen die (Bachküche) on der herschaft kosten und schaden in buw und eren halten. Ebd.
2, 29, 12
(1522
): das zuzytten, als sie die bachküchin erkouft hand, dieselben gantz buw- und abfellig gewesen sigen.
Ebd.
49, 19
; 306, 30
; 327, 27
; Schwäb. Wb.
1, 560
.