auszüglich,
Adj.
›voller Ausflüchte, hinhaltend‹;
vgl.
auszug
9; 14.Belegblock:
Brinkmann, Bad. Weist.
289, 2
(rhfrk.
, 1565
): diese [...] ordnung [...] soll solche hiemit erneuert sein [...] und die verbrecher umb angeregten ein ß. dn. künftiglich ohn eing auszüglich widerrede gestraft werden.