auswoner,
der
;
–/-Ø.
›außerhalb eines Bezugsraumes Wohnender, der innerhalb des Bezugsraumes Güter hat; Auswärtiger‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
ausman
.
Gegensätze:
inwoner
.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist.
3, 364, 16
(
moobd.
,
1507
; Hs.
n. 1575
):
Wer etwas verkaufen wölle, es sei ain inwohner oder außwohner.
Uhlirz, Qu. Wien
2, 2, 2907, 16
;
Rwb
1, 1142
;
Dief./Wü.
140
;
Schwäb. Wb.
1, 539
.