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Stand 08.03.2022 17:49
auswonen,
V.
›außerhalb eines Bezugsraumes wohnen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
ansitzen
3.
Gegensätze:
einwonen
.
Syntagmen:
den auswonenden (etw.) geben.
Belegblock:
Dietz, Wb. Luther
1, 194
.