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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 18.03.2022 20:33
ausversundern,
V.
›jm. sein Erbteil zuweisen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
ausraten
1.
Belegblock:
Große, Schwabensp.
157a, 20
(Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
DEr vater antwort nicht vor den vz vorsůnderden sone, he ne habe danne gůt ynne.