austrit,
der
;-s/
–.1.
›das Hinaustreten; das Austreten (aus einer astronomischen Bahn)‹; als Synekdoche: ›der Weggang, die Abreise; die Flucht‹; metonymisch: ›Ausgang (als Ort)‹; vgl.
austreten
1; 4; 6.Bedeutungsverwandte:
vgl. abfart
abraum
abreise
abreisung
abscheid
abscheidung
abschied
abtretung
abtrit
abwesung
1
abzucht
abzug
aftergang
Gegensätze:
einbruch
Belegblock:
M. Cunitia. Ur. Prop.
257, 30
(Öls
1650
): wann sie aber addiret werden / geben sie das wahre moment des außtrits / eben dieses centri aus der Erdscheiben.
Ebd.
260, 4
: das wahre moment des außtrits oder verlassens der Erdscheiben.
Roloff, Brant. Tsp. n.
799
(Straßb.
1554
): über ein weil geht harfür Susanna mit zweyen Jungkfrawen / stat am außtrit stil.
M. Cunitia. a. a. O.
261, 30
; 263, 6
; Rwb
1, 1128
; Schweiz. Id.
14, 1520
.2.
›Übertretung einer Pflicht‹; zu
austreten
5.Belegblock:
Preuss. Wb. (Z) 1, 343 (a.
1599
).