aussteigen,
V., unr. abl.
1.
›aus etw. ausbrechen, fliehen; aus etw. (z. B. einem Schiff) aussteigen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abkommen
(V.) 1,
ableinen
 8,
abtreten
 10,
1
abweichen
 1 (zur ersten Variante);
absitzen
 2,
abstehen
 12 (zur zweiten Variante).

Belegblock:

Kohler u. a., Bamb. Halsger. Corr. ad art.
202, 19
(
nobd.
,
16. Jh.
):
das vff denselbigenn gefencklich gehaltten personen mancherley nachteyls stet: Erstlich das viel vncostens darauff geet; Zum andernn, das solche persone aussteigen oder brechenn mogen.
Schweiz. Id.
10, 1533
.
2.
›(junge Vögel) nach Ersteigung der Nesthöhe aus dem Nest nehmen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abwerfen
 2.

Belegblock:

Rwb
1, 1116
(a.
1629
).