aussteigen,
V., unr. abl.
1.
›aus etw. ausbrechen, fliehen; aus etw. (z. B. einem Schiff) aussteigen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abkommen
ableinen
abtreten
1
abweichen
absitzen
abstehen
Belegblock:
Kohler u. a., Bamb. Halsger. Corr. ad art.
202, 19
(nobd.
, 16. Jh.
): das vff denselbigenn gefencklich gehaltten personen mancherley nachteyls stet: Erstlich das viel vncostens darauff geet; Zum andernn, das solche persone aussteigen oder brechenn mogen.
Schweiz. Id.
10, 1533
.2.
›(junge Vögel) nach Ersteigung der Nesthöhe aus dem Nest nehmen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abwerfen
Belegblock:
Rwb
1, 1116
(a. 1629
).