ausschwimmen,
V., unr. abl.
1.
›von einem Bezugsort aus in eine bestimmte Richtung schwimmen; schwimmend entfliehen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abkommen
Belegblock:
Maaler
46r
(Zürich
1561
): Außschwümmen / Mit schwümmen daruon kommen vnd entrünnen. Enare, Enatare.
Henisch
52
(Augsb.
1616
): Alsen [...] ein Meerfisch / so doch in die kleine fluͤß vnd brunnen / als Rein / Elbe vnd Mosel pflegt außzuschwimmen.
Dasypodius
419r
; Schweiz. Id.
9, 1867
.2.
›aus etw. herausschwimmen, auftauchend aus dem Wasser schwimmen‹; auch ütr., dann: ›sich retten‹.Gegensätze:
ertrinken
untergehen
Belegblock:
Sachs
21, 159, 15
(Nürnb.
1563
): Die-weil ich nit außschwimmen kan, | Muß ich ertrincken, untergan.
Fuchs, Murner. 4 Ketzer
1907
(˹wohl Straßb.
˺ 1509
): So würt ein grosse irrung druß, | Das man auch hart kan schwimmen vß.
Voc. inc. teut. c
ir
; Dietz, Wb. Luther
1, 186
; Raabe, Wortsch. Murner
2, 64
; Franke, Luthers Wortlehre.
1914, 170
.