ausschwimmen,
V., unr. abl.
1.
›von einem Bezugsort aus in eine bestimmte Richtung schwimmen; schwimmend entfliehen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abkommen
(V.) 1.

Belegblock:

Maaler
46r
(
Zürich
1561
):
Außschwümmen / Mit schwümmen daruon kommen vnd entrünnen. Enare, Enatare.
Henisch
52
(
Augsb.
1616
):
Alsen [...] ein Meerfisch / so doch in die kleine fluͤß vnd brunnen / als Rein / Elbe vnd Mosel pflegt außzuschwimmen.
Dasypodius
419r
;
Schweiz. Id.
9, 1867
.
2.
›aus etw. herausschwimmen, auftauchend aus dem Wasser schwimmen‹; auch ütr., dann: ›sich retten‹.
Gegensätze:
ertrinken
,
untergehen
.

Belegblock:

Sachs
21, 159, 15
(
Nürnb.
1563
):
Die-weil ich nit außschwimmen kan, | Muß ich ertrincken, untergan.
Fuchs, Murner. 4 Ketzer
1907
(˹wohl
Straßb.
˺
1509
):
So würt ein grosse irrung druß, | Das man auch hart kan schwimmen vß.
Voc. inc. teut. c
ir
;
Dietz, Wb. Luther
1, 186
;
Raabe, Wortsch. Murner
2, 64
;
Franke, Luthers Wortlehre.
1914, 170
.