ausschnellen,
V.;
Flexion aus dem Beleg nicht erschließbar.
›hervorsprießen, ausschlagen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
ausschlagen
 23.

Belegblock:

Thiele, Minner. II,
14, 36
(Hs. ˹
wobd.
,
15. Jh.
˺):
den mertzen und den abrellen | sicht man das lob uß schnellen | dringen uß den zwygen.