ausrichtigung,
die
.›rechtliche Entscheidung; Erledigung von etw.‹;
vgl.
ausrichten
12; 15.Bedeutungsverwandte:
vgl. abscheid
abschied
ampt
das
) 7, ausfürung
Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
1, 430, 17
(moobd.
, ca. 1569
): ob aber der klager ausser lands gesessen wäre, so soll ime gleichsfals iner drei tagen außrichtigung gethon werden.
Schweiz. Id.
6, 426
.