ausrichtigung,
die
.
›rechtliche Entscheidung; Erledigung von etw.‹;
vgl.
ausrichten
 12; 15.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abscheid
 5,
abschied
 5,
ampt
(
das
) 7,
ausfürung
 7.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist.
1, 430, 17
(
moobd.
,
ca. 1569
):
ob aber der klager ausser lands gesessen wäre, so soll ime gleichsfals iner drei tagen außrichtigung gethon werden.
Schweiz. Id.
6, 426
.