ausreissen,
V., unr. abl.
1.
›etw. aus seinem natürlichen Zusammenhang herausreißen, etw. ausreißen‹; ütr.: ›jn./sich aus einer physischen Umklammerung befreien‹.Bedeutungsverwandte:
ausraufen
ausreuten
auszeisen
ausziehen
ausfällen
ausfechten
auspflanzen
auslassen
auspflücken
ausrücken
abreissen
Syntagmen:
bäume / steine, die blattern / schweren / hörner, den boden, das gefieder a.
, (jm.
) die zunge, ein auge a.
Wortbildungen:
ausreissung
ausris
Belegblock:
Chron. Köln
1, 2379
(rib.
, Hs. 1. H. 15. Jh.
): e ich in [rocke] uisrissen lasen woilde.
Luther. Hl. Schrifft.
4. Mose 16, 14
(Wittenb.
1545
): Wiltu den Leuten auch die Augen ausreissen?
Ebd.
Lk. 17, 6
: Der HErr aber sprach / Wenn jr glauben habt / als ein Senffkorn / vnd saget zu diesem Maulberbawm / reis dich aus / vnd versetze dich ins meer.
Ders., WA
41, 304, 4
(Nürnb.
1535
): wil man eiserne berg umb werffen und beumen ausreissen.
Gille u. a., M. Beheim
115, 35
(nobd.
, 2. H. 15. Jh.
): an meinen flügeln sy mir auss | reissen mein arms gevider.
Vetter, Pred. Taulers
52, 7
(els.
, 14. Jh.
): die [gespilen] rissent ime [mensch] stúckelin us hie und do, das ist sú zerziehent ime sin hertze.
Winter, Nöst. Weist.
2, 499, 23
(moobd.
, 1727
): Alle die da sein die ihren nachbarn ausriss machen oder weingartenstock ausgrueben.
Mell u. a., Steir. Taid.
74, 10
(m/soobd.
, Hs. 1. H. 17. Jh.
): das gegen den jenigen, welche dem richter in gricht widerstand tuen [...] oder, wan er iemand zu gehorsam bringen will, ime denselben mit gwalt nemben und ausreissen.
Schmitt, Ordo rerum
645, 12
; Maaler
44v
; Dietz, Wb. Luther
1, 178
; Trübner, Dt. Wb.
1, 193
; Türk, Wortsch. Dietr. v. Gotha.
1926, 139
; Winkler, Flugschr.
1975, 92
; Byland, Wortsch. Zürcher AT.
1903, 30
.2.
wohl: ›(ein Schriftstück und seine daraufgelegte Abschrift) am Rande so ausreißen, daß durch Wiederauflegen die Echtheit der Abschrift bewiesen werden kann‹.Syntagmen:
ausgerissener zettel.
Belegblock:
Schwäb. Wb.
1, 498
(a. 1536
).3.
›etw. durch Einritzen, Anreißen zum Ausschneiden anzeigen‹.Syntagmen:
das leder a.
Belegblock:
Schweiz. Id.
6, 1351
(a. 1421
).4.
›durchbrechen, schadhaft werden, undichte Stellen erhalten (z. B. von Teichdämmen)‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›auslaufen (von Teichen); über die Ufer treten (vom Meer)‹.Wortbildungen:
ausris
Belegblock:
Lohmeyer, K. v. Nostitz
16, 1
(preuß.
, 1578
): Die schleuse an der Banauischen mule ist ausgerissen.
Ebd.
18, 12
: uberdaß sein nach 3 alte ausgerissene teiche gar leichte wider zuzurichten bevolhen.
Ebd.
90, 21
: Die mole [...] ist ausgerissen.
Luther. Hl. Schrifft.
Sir. 43, 25
(Wittenb.
1545
): DVrch sein wort / wehret er dem Meer / das es nicht ausreisse / Vnd hat Jnsulen drein geseet.
Lohmeyer, a. a. O.
56, 6
; Preuss. Wb. (Z)
1, 321
; 323
; Trübner, Dt. Wb.
1, 193
.5.
›ausreißen, auf und davon gehen, Reißaus nehmen, entfliehen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abkommen
Wortbildungen:
ausreisser
ausris
Belegblock:
Allg. Schau-Buͤhne
66, 46
(Frankf.
1699
): die Fuß-Knechte wie das Viehe an das Schantzen zu treiben / und die Außreisser zu verfolgen.
Goedeke, Fischart. Flöh Haz
3988
(Straßb.
1594
): das kain floh kain soll beissen, | Er wiß dann auch schnell auszureissen.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern
907, 5
(halem.
, 1628
): was starcke [...] baͤttler sind, die lybs halb zur arbeit vermuͤglich, zum gemeinen werck angefeßlet und gebrucht, die ußryssenden widrumb ingespannen [...] werden soͤllind.
Rwb
1, 1073/4
; Preuss. Wb. (Z)
1, 321/2
; 323
; Schwäb. Wb.
1, 498
; Schweiz. Id.
6, 1351
; Trübner, Dt. Wb.
1, 193
.