ausrat,
der
.1.
›Besprechung außerhalb des Gerichtes‹ oder ›abschließende Beratung‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abtrit
1
acht
anlas
Belegblock:
Grimm, Weisth.
6, 574, 3
(1529
): und (wär es d)asz der herr ihnen daruber thurnen wolt, so sall man auszrat halten, so ferne er esz gestehet.
2.
›Ausscheidungen, Kot‹; mit dieser Bedeutung anschließbar an mhd. rât
›Nahrungsmittel‹ (Lexer
); 2, 346
vgl.
1
ausraten
2.Belegblock:
Heidegger. Mythoscopia
79, 24
(Zürich
1698
): wie ein Medicus damit er so wol seiner eignen Wissenschafft / alß auch andrer Wolstand aufhelffe / den Außrath des Leibs besichtiget ja offt schmecket.