ausrat,
der
.
1.
›Besprechung außerhalb des Gerichtes‹ oder ›abschließende Beratung‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abtrit
 6,
1
acht
 5,
anlas
 3.

Belegblock:

Grimm, Weisth.
6, 574, 3
(
1529
):
und (wär es d)asz der herr ihnen daruber thurnen wolt, so sall man auszrat halten, so ferne er esz gestehet.
2.
›Ausscheidungen, Kot‹; mit dieser Bedeutung anschließbar an mhd.
rât
›Nahrungsmittel‹ (
Lexer
2, 346
);
vgl.
1
ausraten
 2.

Belegblock:

Heidegger. Mythoscopia
79, 24
(
Zürich
1698
):
wie ein Medicus damit er so wol seiner eignen Wissenschafft / alß auch andrer Wolstand aufhelffe / den Außrath des Leibs besichtiget ja offt schmecket.