ausplundern,
ausplündern,
V.
›etw. stehlen, rauben‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›(z. B. eine Stadt, einen Marktflecken) ausplündern, berauben‹.
Bedeutungsverwandte:
berauben
aberringen
aberschinden
abplündern
abrauben
abschroten
abstreichen
aufhalten
aufhauen
aufheben
aufnemen
ausklopfen
ausmachen
ausmausen
ausmessen
auspochen
ausosen
ausparteien
ausrauben
ausroden
ausschätzen
ausstossen
ausziehen
Syntagmen:
das bildnis, den markt a.
Wortbildungen:
ausplünderung.
Belegblock:
Kehrein, Kath. Gesangb.
3, 169, 8
(Köln
1582
): Du hast zům raub vns werden lassen | Den die vns hassen, | Daß sie mit gifftigbitterm můt | Kleglich ausplundern vnser gůt.
Chron. Nürnb.
5, 675, 3
(nobd.
, 1504
): da sind die kneht eingeloffen und habens [stat] außplundert.
A. à S. Clara. Glori
11, 20
(Wien
1680
): wie er die Bildnus der seeligsten Mutter GOttes gaͤntzlich ausgepluͤndert.
Rwb
1, 1070
(a. 1647
; 1670
).