ausplundern,
ausplündern,
V.
›etw. stehlen, rauben‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›(z. B. eine Stadt, einen Marktflecken) ausplündern, berauben‹.
Bedeutungsverwandte:
berauben
 1; vgl.
aberringen
,
aberschinden
,
abplündern
,
abrauben
,
abschroten
 3,
abstreichen
 3,
aufhalten
 15,
aufhauen
 7,
aufheben
 18,
aufnemen
 17,
ausklopfen
 4,
ausmachen
 2,
ausmausen
,
ausmessen
 6,
auspochen
 3,
ausosen
 2,
ausparteien
,
ausrauben
 1,
ausroden
 3,
ausschätzen
 3,
ausstossen
 9,
ausziehen
 14.
Syntagmen:
das bildnis, den markt a.
Wortbildungen:
ausplünderung.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb.
3, 169, 8
(
Köln
1582
):
Du hast zům raub vns werden lassen | Den die vns hassen, | Daß sie mit gifftigbitterm můt | Kleglich ausplundern vnser gůt.
Chron. Nürnb.
5, 675, 3
(
nobd.
,
1504
):
da sind die kneht eingeloffen und habens [stat] außplundert.
A. à S. Clara. Glori
11, 20
(
Wien
1680
):
wie er die Bildnus der seeligsten Mutter GOttes gaͤntzlich ausgepluͤndert.
Rwb
1, 1070
(a.
1647
;
1670
).