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Stand 23.11.2024 11:58
ausmartern,
V.
›jn. zu Tode foltern‹;
zu
martern
4.
Belegblock:
Maaler
44r
(
Zürich
1561
):
Außmarteren / Das ist / Durch marter toͤdten / dem hencker zetoͤden übergaͤben. Excarnificare.