ausleschen,
auslöschen
(1. Schreibung häufiger),
V.
; in der Mehrheit der Belege trans., dann meist regelmäßig; in Bed. 3 intrans., der flexionsmorphologisch interpretierbare Beleg ist unregelmäßig, abl.; mhd. liegen
lëschen
und
leschen
zugrunde (Lexer
1, 1887
).
1.
›etw. Brennendes auslöschen‹; auch bildlich verwendet.
Syntagmen:
den funken, das docht / liecht /
(mit Verschiebung der Bezugsgröße:)
das bad a.
Wortbildungen:
ausleschung
1 (dazu bdv.: vgl.
ableschung
 2).

Belegblock:

Göz. Leichabd.
226, 15
(
Jena
1664
):
daß ihr jo meinen Funken ausloͤschet / der noch uͤbrig ist.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel
8, 189, 19
(
Straßb.
1466
):
Das feur vermocht in dem wasser vber sein krafft: vnd das wasser vergaß der ausleschung der natur.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
100, 8
(
Nürnb.
1548
):
Du woͤllest ja zu diser zeyt ob solchem liecht genedigklich halten / vnd dem Sathan / vnd der argen welt nicht gestaten / das sie es außleschẽ.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 679, 36
(
schwäb.
,
um 1530
):
wan man am sambßtag Allerseelen leut, soll der bader daß bad außlöschen.
Barack, Zim. Chron.
3, 384, 29
(
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
das sie die liechter nit usslaschten.
Turmair
4, 289, 34
(
moobd.
,
1522/33
):
das durch in wider angezünt ward das liecht des küniglichen hauses David, davon Messiah geporn solt werden, so man nun verzweifelt het, es wär gar ausgelescht.
Voc. Teut.-Lat. c ijv;
Schöpper
82a
;
Dietz, Wb. Luther
175
;
Schwäb. Wb.
1, 487
;
Rwb
1, 1058
/59.
2.
›etw. tilgen, auslöschen, vergessen machen, aufheben, abschaffen‹; speziell: ›etw. (z. B. Geschriebenes) durchstreichen, löschen‹; Ütr. zu 1.
Bedeutungsverwandte:
abolieren
,
abschaffen
 2,
abtun
 3,
annihilieren
,
aufheben
 28,
auflösen
 4,
ausdämpfen
 1,
austun
 6,
erleschen
,
niederlegen
,
verwerfen
,
zu nichte machen
; vgl.
abblenden
,
abschreiben
 3,
abtilgen
 2,
abwischen
 1; 2,
annullieren
,
auskratzen
,
ausschaffen
 2,
ausstreichen
 4,
auszeichnen
 3.
Syntagmen:
den namen / reim / bettelsak
(als Einrichtung)
/ schöffenschilling / geist
(
des gebetes
)
/ grim, die klage / schuld / sünde / schande / lere / liebe / zuneigung, das gleichnis / register a.
;
almosen
(Subj.)
die sünde a.
;
etw. in ewigkeit, aus dem buche, jn. vom meisterrecht a., jn. mit feuer a.
Wortbildungen:
ausleschlich
,
ausleschung
2 (dazu bdv.:
durchstreichung
,
zerstörung
); vgl.
ableschung
 1,
abwaschung
 3.

Belegblock:

˹Sprichwörtlich:
Luther, WA
51, 645, 12
(
um 1535
):
Lessch mir den reym auͮs
[Erläuterung zu Entstehung und Inhalt dieses Reimes ebd. S. 666]˺.
Doubek u. a., Schöffenb. Krzemienica
117
(
schles. inseldt.
,
1456
):
ap vns wessende were, das man den scheppe schilling het ausgelescht.
Goldammer, Paracelsus.
2, 281, 22
(
1530/35
):
daß die frauen auslöschen den apostolatgeist durch die eheliche begird.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
2, 186
(
Nürnb.
1517
):
Die einfallenden gedanken [...] sein dienlich zu der peen [...] und sovil dest heilsamer zu ausleschung der peen.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
303, 3
(
Nürnb.
1517
):
erwelet er, außgelescht ze werden aus dem buch des lebens.
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 152, 31
(
Nürnb.
1631
):
Wo diese Lieb JEsu regiert, | Dieselb nicht auß geleschet wird.
Rot
285
(
Augsb.
1571
):
Abolirn, abthůn / außleschen / durchthůn / durch streichen / zu nicht machen / abstelen / den Magistrat abolirn / das ist auß vnd abthůn.
Wolf, Norm im sp. Ma.
42, 40
(
oobd.
,
1486
):
das sy nit ausleschen den geist des heiligen gepeczs vnd der andacht.
Reithmeier, B. v. Chiemsee
2, 5
(
München
1528
):
Ob du gleich glawbest das almosen auszlesch die sünd wie wasser das fewr.
Mell u. a., Steir. Taid.
219, 41
(
m/soobd.
,
1688
):
sondern dises in perpetuum als in ewigkeit aufgehebt oder ausgeloschen werden solle.
Luther, WA
30, 3, 304, 10
;
28
;
Kehrein, a. a. O.
3, 27, 3
;
Bell, G. Hager
303, 2, 14
;
Kottinger, Ruffs Etter Heini
765
;
Wickram
4, 6, 3
;
Reithmeier, a. a. O.
29, 9
;
Voc. inc. teut. b VIIIr;
Schöpper
82a
;
Serranus
21v
;
Schwartzenbach
6r
;
16v
;
Rot
285
;
293
;
Ulner
45
;
Volkmar
158
;
330
;
Dietz, Wb. Luther
175
/76;
Schwäb. Wb.
1, 487
;
Rwb
1, 1058
/59.
3.
›zu Ende gehen, erlöschen (z. B. von der Freundschaft gesagt)‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
auszünden
.

Belegblock:

Wickram
4, 5, 6
(
Straßb.
1556
):
die gůt früntschafft unnd bruͤderliche trew / so wir zůsamen gehabt [...] ist inn mir noch gar keins wegs aussgeloschen.
Ebd.
15, 7
:
Es ist aber diß ein anfang gewesen / eines unablaͤßlichen hader und zancks / so da nimmermer hat außleschen woͤllen.
4.
›mit dem Schmelzen, Sieden aufhören‹; „Auslöschen wird bei den Pfannhäusern gesagt, wenn man alle Samstag während der Sied mit dem Unterheizen aufhört und die Sied gleichsam unterbricht, um bei den Pfannen die nötigen Ausbesserungen vornehmen zu können“ ( Patocka, Salzwesen.
1987, 224
).

Belegblock:

Ermisch, Sächs. Bergr.
152, 14
(
osächs.
,
1500
):
ein yder schichtmeister [...] soll auch dobey sein, wann man wider awßlescht.
Patocka, a. a. O.:
so man aber den Sambstag abendt vnczt auf den Sonntag Abendt in Pfannheisern auslöscht.
Ebd. :
außgelöscht, doch widerumben vnterkhendt
[um 1582/85].
Ermisch, a. a. O.
109, 30
.