ausgedinge,
das
,der
;–/-Ø.
1.
›Vereinbarung, Abmachung, Verhandlungsergebnis‹; vgl.
ausdingen
1.Bedeutungsverwandte:
vgl. ausspruch
Belegblock:
Köbler, Ref. Franckenfort
17b, 5
(Mainz
1509
): Das Erst Jurament voluntariũ ist / daß das vßgeding oder vberkomunge der parthyen so im krieg hangen / vsserthalb des rechtens gestatt wirdet.
2.
›Vorbehalt bei der Übergabe eines Grundstückes, einer Wirtschaft‹; metonymisch: ›Gegenstand eines solchen Vorbehaltes, Altenteil, Leibzucht‹; vgl.
ausdingen
2.Bedeutungsverwandte:
vgl. ausnemung
Belegblock:
König-Beyer, Reichenb. Stadtb.
13, 4
(nböhm.
, 1550
): wo Peisker oder sein weib vnd kint solch außgedinge begeben vnd vorkeuffen wolten.
Ebd.
78, 36
(1559
): nach ihrem apsterben aber sollen solche alle tzugegebene ausgedinge tzu genanttes Fibigers guttern wiederumb [...] anheim fallen.
Rwb
1, 1027
; Preuss. Wb. (Z)
1, 299
.