ausgedinge,
das
,
auch:
der
;
–/-Ø.
1.
›Vereinbarung, Abmachung, Verhandlungsergebnis‹;
vgl.
ausdingen
 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
ausspruch
 2.

Belegblock:

Köbler, Ref. Franckenfort
17b
, 5 (
Mainz
1509
):
Das Erst Jurament voluntariũ ist / daß das vßgeding oder vberkomunge der parthyen so im krieg hangen / vsserthalb des rechtens gestatt wirdet.
2.
›Vorbehalt bei der Übergabe eines Grundstückes, einer Wirtschaft‹; metonymisch: ›Gegenstand eines solchen Vorbehaltes, Altenteil, Leibzucht‹;
vgl.
ausdingen
 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
ausnemung
 2.

Belegblock:

König-Beyer, Reichenb. Stadtb.
13, 4
(
nböhm.
,
1550
):
wo Peisker oder sein weib vnd kint solch außgedinge begeben vnd vorkeuffen wolten.
Ebd.
78, 36
(
1559
):
nach ihrem apsterben aber sollen solche alle tzugegebene ausgedinge tzu genanttes Fibigers guttern wiederumb [...] anheim fallen.
Rwb
1, 1027
;
Preuss. Wb. (Z) 1, 299.