ausbeinen,
V.
›Knochen auslösen‹ oder ›Gliedmaße abschlagen‹; Bedeutung aus dem Beleg nicht monosemierbar.
Bedeutungsverwandte:
ausziehen
 16; vgl.
aushauen
 5.

Belegblock:

Diefenbach
217
c:
Exossare vzbeynen. beyn außziehen. ein bein abhouwen.